The National Times - UN-unterstütztes Gericht stellt Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik aus

UN-unterstütztes Gericht stellt Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik aus


UN-unterstütztes Gericht stellt Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik aus
UN-unterstütztes Gericht stellt Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik aus / Foto: © AFP/Archiv

Ein von der UNO unterstütztes Gericht hat internationalen Haftbefehl gegen den früheren Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik, François Bozizé, erlassen. Wie der Sonderstrafgerichtshof CPS am Dienstag mitteilte, wurde der Haftbefehl bereits am 27. Februar im Rahmen von Ermittlungen zu Bozizés Verantwortung für mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt. Bozizés Präsidentengarde soll diese zwischen 2009 und 2013 in einem Gefängnis und einem militärischen Ausbildungszentrum in Bossembélé im Zentrum des Landes begangen haben.

Textgröße ändern:

Es lägen "schwerwiegende und übereinstimmende Indizien" zu Lasten Bozizés vor, die geeignet seien, "seine strafrechtliche Verantwortung" zu begründen, erklärte das Gericht in der zentralafrikanischen Hauptstadt Bangui.

Der Sonderstrafgerichtshof ist mit zentralafrikanischen und internationalen Richtern besetzt. Das Gericht ist damit beauftragt, zu seit 2003 in der Zentralafrikanischen Republik begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und Urteile zu fällen. Das Land hat seit seiner Unabhängigkeit von Frankreich im Jahr 1960 eine ganze Reihe von Bürgerkriegen und autoritären Staatsführungen erlebt.

Der christliche Bozizé hatte im Jahr 2003 durch einen Putsch die Macht in der Zentralafrikanischen Republik übernommen. 2013 wurde er durch die überwiegend muslimische Rebellengruppe Séléka gestürzt. Der 77-Jährige lebte bis März 2023 im Exil im Tschad, ehe er nach Guinea-Bissau ging.

Die Zentralafrikanische Republik wird von den Vereinten Nationen als eines der am wenigsten entwickelten Länder der Erde geführt. Seit einem Bürgerkrieg schwelt in dem Land ein vielschichtiger Konflikt. Das Land leidet unter der Gewalt von Rebellengruppen und Kämpfen um seine Ressourcen, zu denen Gold und Diamanten gehören.

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

Mehr als 20 Festnahmen bei europaweitem Schlag gegen Schleuserbande

Bei einem europaweiten Schlag gegen eine Schleuserbande sind nach Ermittlerangaben mehr als 20 Menschen festgenommen worden. Allein vier in Deutschland festgenommene Beschuldigte sollen für 120 Schleusungen mit mindestens 748 Geschleusten verantwortlich sein, wie die Bundespolizeiinspektion München und die Staatsanwaltschaft Traunstein am Mittwoch mitteilten. Zwei Menschen sollen bei einer Schleusung gestorben sein.

Urteil in Düsseldorf: Zwei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Verkehrsunfall

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 200 Stundenkilometern ist ein 48-jähriger Raser zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Damit hob das Gericht eine zuvor vom Amtsgericht Neuss verhängte Bewährungsstrafe auf. Bei dem Unfall war 2023 ein 33-jähriger Mann ums Leben gekommen.

Baby in Glascontainer: Urteil gegen Mutter wegen versuchten Mordes rechtskräftig

Rund ein Jahr nach dem Ablegen ihres neugeborenen Babys in einen Glascontainer ist das Urteil gegen die Mutter wegen versuchten Mordes rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts im baden-württembergischen Ulm, wie er am Mittwoch mitteilte. Es hatte die 38-Jährige im Mai zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Angeklagte wurde auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig

16 Monate nach dem Mord an einem Mann und dem versuchten Mord an seiner Frau in Freiburg ist das Urteil gegen die Täterin, die Tochter des Paars, und ihren Freund rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Landgerichts der baden-württembergischen Stadt. Es hatte die beiden im Mai zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. (Az. 1 StR 409/24)

Textgröße ändern: