The National Times - Führerscheinentzug nach unverschuldetem Unfall bei Trunkenheit ist rechtens

Führerscheinentzug nach unverschuldetem Unfall bei Trunkenheit ist rechtens


Führerscheinentzug nach unverschuldetem Unfall bei Trunkenheit ist rechtens
Führerscheinentzug nach unverschuldetem Unfall bei Trunkenheit ist rechtens

Einem mehrmals wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallenen Autofahrer darf der Führerschein nach einem unverschuldeten Unfall entzogen werden, wenn er dabei wieder betrunken war und kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt. Das gelte auch, wenn die Trunkenheit nicht geahndet wurde, aber mit hinreichender Gewissheit feststehe, dass der Autofahrer betrunken war, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um einen Fall aus Rheinland-Pfalz. (Az. BVerwG 3 C 9.21)

Textgröße ändern:

Dem Mann war wegen Trunkenheit am Steuer bereits 2008 und 2009 die Fahrerlaubnis entzogen worden. Kurz nachdem er sie zurückbekommen hatte, geriet er 2017 in einen Unfall. Er war zwar nicht schuld daran, die Blutprobe ergab jedoch mehr als ein Promille. Später gab er an, erst nach dem Unfall getrunken zu haben.

Das gegen ihn eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Vorgang ging an die Bußgeldstelle, die ihn später aus Datenschutzgründen löschte. Darum könne inzwischen nicht mehr festgestellt werden, ob er ein Bußgeld bekam, erklärte das Gericht. Der Landkreis forderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Da der Mann es nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis erneut entzogen.

Dagegen klagte der Mann zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies seine Klage in der Berufung aber zurück. Seine Angabe, er habe erst nach der Autofahrt getrunken, hielt es für unglaubwürdig. Nun scheiterte der Kläger auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Strack-Zimmermann: Fast 1900 Sachverhalte angezeigt - überwiegend Beleidigungen

Die Anfeindungen gegen FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann haben ein größeres Ausmaß als bislang bekannt. Wie die "Welt am Sonntag" am Samstag berichtete, bestätige Strack-Zimmermann, allein seit Februar vergangenen Jahres 1894 Sachverhalte angezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Köln mit ihrer zuständigen Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bestätigte demnach die Zahlen.

Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig

Der wegen einer Übertretung nach Nordkorea angeklagte US-Soldat Travis King hat sich bei einem Gerichtsverfahren in seiner Heimat der Fahnenflucht schuldig bekannt. Das Gericht verurteilte ihn zu zwölf Monaten Haft, die der Ex-Soldat aufgrund seines Schuldeingeständnisses sowie wegen der bereits verbüßten Haftstrafe und guter Führung nicht antreten muss, wie Kings Anwalt am Freitag (Ortszeit) mitteilte. "Travis ist jetzt frei und wird nach Hause zurückkehren", hieß es.

Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin

Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem

Im Zusammenhang mit einer Serie von Sprengstoff- und Brandanschlägen in Köln und Umgebung fahnden die Ermittler mit Bildern nach einem Verdächtigen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, liegen Fotos einer Überwachungskamera aus dem Kölner Hauptbahnhof vor. Darauf sei der Mann zu sehen, der am Mittwochmorgen in der Kölner Innenstadt die Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen und einen Brandsatz gezündet haben soll.

Textgröße ändern: