The National Times - Vorläufiges Festhalten von Maskenverweigerer bei geltender Maskenpflicht erlaubt

Vorläufiges Festhalten von Maskenverweigerer bei geltender Maskenpflicht erlaubt


Vorläufiges Festhalten von Maskenverweigerer bei geltender Maskenpflicht erlaubt
Vorläufiges Festhalten von Maskenverweigerer bei geltender Maskenpflicht erlaubt

Die Ende 2020 festgelegte Maskenpflicht bei Demonstrationen in der Kölner Altstadt und das vorübergehende Festhalten eines hartnäckigen Maskenverweigerers verletzen kein Verfassungsrecht. Der Mann, der im Dezember 2020 zudem "massiven körperlichen Widerstand" gegen Ordnungskräfte geleistet hatte, durfte vorübergehend in Gewahrsam genommen werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Er sei durch entsprechende Gerichtsentscheidungen nicht in seinen Rechten verletzt worden. (Az. 3 ZB 4/21)

Textgröße ändern:

Der Mann hatte an einer Demonstration gegen die Coronamaßnahmen teilgenommen und sich geweigert, eine Maske zu tragen, obwohl die Stadt Köln gemäß der damaligen Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalens eine solche Anordnung getroffen hatte. Als die Ordner seine Identität feststellen wollten, leistete er Widerstand, woraufhin die Polizei ihn in Gewahrsam nahm.

Das Amtsgericht Köln erklärte dies für zulässig und ordnete an, ihn für weitere zwei Stunden - bis zum Ende der Demonstration - festzuhalten. Das Landgericht wies seine dagegen erhobene Beschwerde einige Monate später zurück. Bei der Überprüfung dieser Entscheidung fand der BGH keine Rechtsfehler. Er wies die Rechtsbeschwerde des Maskengegners ab.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Strack-Zimmermann: Fast 1900 Sachverhalte angezeigt - überwiegend Beleidigungen

Die Anfeindungen gegen FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann haben ein größeres Ausmaß als bislang bekannt. Wie die "Welt am Sonntag" am Samstag berichtete, bestätige Strack-Zimmermann, allein seit Februar vergangenen Jahres 1894 Sachverhalte angezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Köln mit ihrer zuständigen Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bestätigte demnach die Zahlen.

Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig

Der wegen einer Übertretung nach Nordkorea angeklagte US-Soldat Travis King hat sich bei einem Gerichtsverfahren in seiner Heimat der Fahnenflucht schuldig bekannt. Das Gericht verurteilte ihn zu zwölf Monaten Haft, die der Ex-Soldat aufgrund seines Schuldeingeständnisses sowie wegen der bereits verbüßten Haftstrafe und guter Führung nicht antreten muss, wie Kings Anwalt am Freitag (Ortszeit) mitteilte. "Travis ist jetzt frei und wird nach Hause zurückkehren", hieß es.

Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin

Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem

Im Zusammenhang mit einer Serie von Sprengstoff- und Brandanschlägen in Köln und Umgebung fahnden die Ermittler mit Bildern nach einem Verdächtigen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, liegen Fotos einer Überwachungskamera aus dem Kölner Hauptbahnhof vor. Darauf sei der Mann zu sehen, der am Mittwochmorgen in der Kölner Innenstadt die Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen und einen Brandsatz gezündet haben soll.

Textgröße ändern: