The National Times - Hafturteil nach versuchter Verbrennung von eigener Familie in Hamburg rechtskräftig

Hafturteil nach versuchter Verbrennung von eigener Familie in Hamburg rechtskräftig


Hafturteil nach versuchter Verbrennung von eigener Familie in Hamburg rechtskräftig
Hafturteil nach versuchter Verbrennung von eigener Familie in Hamburg rechtskräftig

Zehn Monate nach der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen der versuchten Verbrennung von Exfrau und Sohn ist das Urteil gegen einen Hamburger rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig fand keine Rechtsfehler, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann hatte die Frau, den damals zehnjährigen Jungen und sich selbst mit Benzin übergossen und angezündet. (Az. 5 StR 415/21)

Textgröße ändern:

Das Hamburger Landgericht kam zu dem Schluss, dass er sich nach der Scheidung selbst habe töten wollen. Seine frühere Frau habe aber "büßen" sollen. Im Mai 2020 war der Mann zur Wohnung seiner Familie gefahren, hatte der Frau mit einem Rasiermesser Schnittverletzungen zugefügt und sie sowie die beiden gemeinsamen Kinder mit Benzin übergossen. Den Sohn, die Frau und sich selbst zündete er an.

Alle drei überlebten die Tat mit schwersten bleibenden Gesundheitsschäden. Die Wohnung brannte vollständig aus. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern

Die Frau des seit gut zwei Jahren inhaftierten russischen Dichters Artjom Kamardin fürchtet nach eigenen Angaben um das Leben ihres Mannes. "Ich fürchte, sie werden ihn töten", sagte die nach wie vor in Russland ansässige Alexandra Popowa der Nachrichtenagentur AFP während eines Besuchs in Paris. Russische Sicherheitskräfte hätten ihren Mann während seiner Festnahme sexuell missbraucht, ihr selbst hätten sie eine Gruppenvergewaltigung angedroht.

Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen

Ein Eilantrag gegen das Verbot der als antisemitisch eingestuften Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Gruppe im Frühling verboten.

Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen

Ein mutmaßlicher Sektenanführer muss sich seit Freitag wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung vor dem Landgericht in Hamburg verantworten. Laut Anklage soll der 52-Jährige zwischen 2017 und 2020 mehrfach junge weibliche Anhängerinnen seiner Sekte gedrängt haben, ihm etwa im Rahmen von Ritualen sexuelle Wünsche zu erfüllen.

22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen

Im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist ein 22-Jähriger homophob beleidigt und zusammengeschlagen worden. Zwei Unbekannte traten den Geschädigten in der Nacht zum Freitag in den Rücken und brachten ihn zu Fall, wie die Polizei mitteilte. Anschließend schlugen traten sie auf ihn ein, besprühten ihn mit Reizgas und beleidigten ihn homophob.

Textgröße ändern: