The National Times - Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern

Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern


Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern
Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern

In einem Fall von millionenschweren Diebstählen aus Bankschließfächern in München hat das Landgericht München I die drei Angeklagten freigesprochen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den gleichlautenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die angeklagte Bankmitarbeiterin und die zwei mitangeklagten Männer bekamen Anspruch auf Entschädigung unter anderem für ihre Untersuchungshaft zuerkannt.

Textgröße ändern:

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Trio vorgeworfen, sich 2017 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um Wertgegenstände aus Schließfächern einer Bankfiliale zu stehen. Bei drei dieser Taten sollte nach der Anklage einer der Männer Ende 2017 und Anfang 2018 insgesamt rund 4,6 Millionen Euro aus von einer russischen Millionärin gemieteten Schließfächern entnommen und diese danach mit Heißkleber verschlossen haben.

Die angeklagte Bankmitarbeiterin sollte der Anklage zufolge das nötige Insiderwissen geliefert haben. Nach der Beweisaufnahme war das Gericht aber nicht ausreichend von der Täterschaft überzeugt. Zwar ging auch die Kammer davon aus, dass die Diebe über Insiderwissen verfügten. Es war aber nicht zu klären, ob die angeklagte Mitarbeiterin oder womöglich andere Insider diese Informationen beschafft hatten.

Den Mann, der die Schließfächer nach der ursprünglichen Anklage ausgeräumt haben sollte, sah das Gericht auch durch die Bilder von Überwachungskameras nicht eindeutig identifiziert. Daran habe auch ein anthropologisches Gutachten nichts geändert. Schließlich urteilte das Gericht zum dritten Angeklagten und der Sohn der Bankmitarbeiterin, dass die als Hinweis auf eine Mittäterschaft gewerteten Chatnachrichten so allgemein gefasst seien, dass dies nicht für eine Verurteilung ausreiche.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sieben Verdächtige für den spektakulären Millionenraub ausgemacht. Anfang 2020 sprach das Gericht bereits vier Angeklagte frei und trennte das Verfahren gegen die drei verbliebenen Angeklagten ab. Die leer geräumten Schließfächer sollen einer russischen Millionärin gehört haben, die noch deutlich höhere Geldbeträge in bar bei der in der Münchner Innenstadt gelegenen Bankfiliale eingelagert gehabt haben soll.

H.Davies--TNT

Empfohlen

Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin

Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem

Im Zusammenhang mit einer Serie von Sprengstoff- und Brandanschlägen in Köln und Umgebung fahnden die Ermittler mit Bildern nach einem Verdächtigen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, liegen Fotos einer Überwachungskamera aus dem Kölner Hauptbahnhof vor. Darauf sei der Mann zu sehen, der am Mittwochmorgen in der Kölner Innenstadt die Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen und einen Brandsatz gezündet haben soll.

Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft

Sechs Monate nach dem Angriff in Litauen auf Leonid Wolkow, einen Vertrauten des verstorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny, hat die polnische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Täter aus Russland aufgenommen. Wie die polnische Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, werden dem als Anatoli B. bezeichneten Mann drei Straftatbestände zur Last gelegt, darunter politisch motivierte Körperverletzung. Neben B. wird demnach auch gegen sechs polnische und einen belarussischen Staatsbürger ermittelt.

Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg

Wegen Mordes aus Heimtücke an seiner Ehefrau hat das Landgericht Oldenburg am Freitag einen 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde der Mann als voll schuldfähig eingestuft. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

Textgröße ändern: