The National Times - Kreml weist IGH-Entscheidung zum Ukraine-Krieg zurück

Kreml weist IGH-Entscheidung zum Ukraine-Krieg zurück


Kreml weist IGH-Entscheidung zum Ukraine-Krieg zurück
Kreml weist IGH-Entscheidung zum Ukraine-Krieg zurück

Russland hat die Entscheidung des Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag zurückgewiesen, mit der Russland zum "sofortigen" Ende seines Angriffs auf die Ukraine aufgefordert wurde. Für die russische Seite komme es nicht in Frage, diese Anordnung zu berücksichtigen, sagte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow am Donnerstag. Der IGH mit Sitz in den Niederlanden ist das höchste UN-Gericht und damit das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen.

Textgröße ändern:

Die Urteile des Gerichts sind bindend. Allerdings stehen dem IGH keine Instrumente zur Verfügung, um eine Umsetzung seiner Urteile durchzusetzen. Beide Konfliktparteien müssten einer Umsetzung der Entscheidung zustimmen, sagte Peskow. Darüber bestehe aber keine Einigkeit.

"Die Russische Föderation muss sofort die Militäroperationen einstellen, die sie am 24. Februar auf dem Staatsgebiet der Ukraine begonnen hat", sagte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue bei einer Anhörung vor dem IGH am Mittwoch. Kiew begrüßte "einen vollständigen Sieg der Justiz und einen vollständigen Sieg der Ukraine". Der ukrainische Vertreter Anton Korynewytsch sagte nach der Anhörung, Russland müsse nun im Sinne der Gerichtsentscheidung "handeln" und seine Truppen abziehen.

Bei den Verhandlungen des IGH am 7. und 8. März war Russland nicht vertreten. In einer schriftlichen Stellungnahme bestritt die Regierung in Moskau die Zuständigkeit des Gerichts in diesem Fall.

S.Mitchell--TNT

Empfohlen

Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin

Wegen eines Angriffs mit Schwefelsäure auf seine frühere Lebensgefährtin hat das Landgericht Köln einen im September 1980 geborenen Mann am Freitag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er soll dem Opfer zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen zahlen, wie ein Gerichtssprecher nach dem wegen schwerer Körperverletzung geführten Verfahren mitteilte. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem

Im Zusammenhang mit einer Serie von Sprengstoff- und Brandanschlägen in Köln und Umgebung fahnden die Ermittler mit Bildern nach einem Verdächtigen. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, liegen Fotos einer Überwachungskamera aus dem Kölner Hauptbahnhof vor. Darauf sei der Mann zu sehen, der am Mittwochmorgen in der Kölner Innenstadt die Schaufenster eines Geschäfts eingeschlagen und einen Brandsatz gezündet haben soll.

Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft

Sechs Monate nach dem Angriff in Litauen auf Leonid Wolkow, einen Vertrauten des verstorbenen russischen Oppositionellen Alexej Nawalny, hat die polnische Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Täter aus Russland aufgenommen. Wie die polnische Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, werden dem als Anatoli B. bezeichneten Mann drei Straftatbestände zur Last gelegt, darunter politisch motivierte Körperverletzung. Neben B. wird demnach auch gegen sechs polnische und einen belarussischen Staatsbürger ermittelt.

Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg

Wegen Mordes aus Heimtücke an seiner Ehefrau hat das Landgericht Oldenburg am Freitag einen 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde der Mann als voll schuldfähig eingestuft. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags plädiert.

Textgröße ändern: