The National Times - Bundesgerichtshof stärkt Rechtshilfe per Mausklick

Bundesgerichtshof stärkt Rechtshilfe per Mausklick


Bundesgerichtshof stärkt Rechtshilfe per Mausklick
Bundesgerichtshof stärkt Rechtshilfe per Mausklick

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut Internetplattformen für die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen gestärkt. Mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil zu einer sogenannten Legal-Tech-Plattform gegen überhöhte Mieten bekräftigten die Karlsruher Richter, dass auch Inkassodienstleister solche Plattformen anbieten dürfen. (Az: VIII ZR 122/2)

Textgröße ändern:

Konkret geht es um die Conny GmbH in Berlin. Diese bietet auf ihrer Homepage Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen zu hoher Kontogebühren oder Miete sowie zur Durchsetzung einer Abfindung nach einer Arbeitnehmerkündigung an. Die Kunden treten ihre möglichen Ansprüche an die Plattformbetreiberin ab, diese bekommt dafür meist eine Erfolgsprovision.

Dabei ist die GmbH als Inkassodienstleister registriert. In einem Streit um die Miet-Sparte meinte in der Vorinstanz das Landgericht Berlin, Inkassodienstleistern seien solche Angebote untersagt. Diese seien zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Wie nun der BGH entschied, gilt der Anwaltsvorbehalt aber nur für rechtliche Reaktionen auf ein Verlangen des Vermieters. Hier verlange die Conny GmbH aber umgekehrt für ihre Kunden eine Herabsetzung der Miete auf das nach der Mietpreisbremse zulässige höchste Maß. Es gehe um das Eintreiben bislang überhöhter Mietzahlungen.

Dies wirke sich zwar auch auf künftige Mietzahlungen aus. Aber auch künftig überhöhte Mieten würden jeweils wieder einen Erstattungsanspruch auslösen.

Ähnlich hatte der BGH bereits 2019 zugunsten der Conny-Vorgängerin Lexfox entschieden. In dem neuen Fall soll nun das Landgericht prüfen, ob die Abtretung der möglichen Mietrückforderungen rechtmäßig erfolgt ist und wenn ja, ob die Miete tatsächlich überhöht war.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen

Ein mutmaßlicher Sektenanführer muss sich seit Freitag wegen sexueller Übergriffe und Körperverletzung vor dem Landgericht in Hamburg verantworten. Laut Anklage soll der 52-Jährige zwischen 2017 und 2020 mehrfach junge weibliche Anhängerinnen seiner Sekte gedrängt haben, ihm etwa im Rahmen von Ritualen sexuelle Wünsche zu erfüllen.

22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen

Im Berliner Stadtteil Friedrichshain ist ein 22-Jähriger homophob beleidigt und zusammengeschlagen worden. Zwei Unbekannte traten den Geschädigten in der Nacht zum Freitag in den Rücken und brachten ihn zu Fall, wie die Polizei mitteilte. Anschließend schlugen traten sie auf ihn ein, besprühten ihn mit Reizgas und beleidigten ihn homophob.

33-Jähriger in Münster wegen Amphetaminhandels zu neun Jahren Haft verurteilt

Wegen Drogenhandels im großen Stil ist ein 33-Jähriger vom Landgericht im nordrhein-westfälischen Münster zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann aus dem niederländischen Enschede wurde am Donnerstag unter anderem des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 850.000 Euro an.

Wechsel in Lindners Garage: FDP-Chef will sich von Porsche trennen

Sein Ministeramt hat FDP-Chef Christian Lindner bereits verloren, nun möchte er sich auch von seinem Porsche 911 trennen. "Ich bin so langsam offen für etwas Anderes", sagte der FDP-Vorsitzende dem "F.A.Z.-Magazin" laut Vorabmeldung vom Freitag. Lindner warb auch unter der Leserschaft des Magazins um Kaufinteressenten. "Wenn aber eine der Leserinnen oder der Leser Interesse an einem klassischen Porsche hat, könnte sie oder er sich melden", sagte er.

Textgröße ändern: