The National Times - Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen

Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen


Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen
Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen

Rund vier Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Mordvorwurf gegen einen der beiden Verdächtigen fallengelassen. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen bleibe aber wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Strafvereitelung bestehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der 38-jährige Haupttäter allein schoss.

Textgröße ändern:

Er soll fünf Schüsse abgegeben haben. Ihm wird neben Mord ebenfalls gewerbsmäßige Wilderei vorgeworfen. Nach Angaben der Ermittler schweigt er weiterhin zu den Tatvorwürfen. An den beiden beschlagnahmten Tatwaffen seien keine Fingerabdrücke des 32-Jährigen feststellbar gewesen. Allein der 38-Jährige habe seine Spuren darauf hinterlassen.

Ermittlungen zu den Lebensläufen ergaben laut Staatsanwaltschat, dass der 38-Jährige ein "sehr guter Schütze" sei und sein Jagdgewehr sehr schnell habe nachladen können. Er habe Schießerfahrung und mit Unterbrechung zwischen 2008 und 2012 seit 1999 einen Jagdschein. Dieser lief im März 2020 aus und wurde nicht verlängert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine Waffen mehr auf seiner Waffenerlaubnis eingetragen gewesen.

Bei dem 32-Jährigen hätten sich hingegen keine Hinweise auf eine Schießpraxis ergeben. Er hatte weder einen Waffenschein noch einen Jagdschein. Diese habe er auch in der Vergangenheit nie besessen.

Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege waren am 31. Januar im Landkreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Gegen zwei tatverdächtige Männer wurde einen Tag später Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern wollten sie damit eine vorangegangene Wilderei verdecken. Die Tat löste großes Entsetzen aus.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Aggressiver Hund verletzt in Nordrhein-Westfalen drei Menschen

Ein aggressiver Hund hat im nordrhein-westfälischen Kall drei Menschen verletzt. Das erste Opfer musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden, wie die Polizei in Euskirchen am Freitag mitteilte. Demnach ereignete sich der Vorfall am Donnerstagnachmittag. Ein 61-Jähriger wollte mit einem Berner Sennenhund eines Bekannten spazieren gehen. Auf dem Grundstück des Bekannten leben mehrere Hunde.

Fahrstuhl fährt plötzlich hoch: Monteur in Bayern bei Arbeit getötet

Bei Arbeiten an einem Fahrstuhl ist ein 44 Jahre alter Mann in Fürth ums Leben gekommen. Der Aufzugsmonteur habe sich bei dem Unglück am Mittwoch auf der Kabine des Aufzugs befunden, teilte die bayerische Polizei in Nürnberg mit. Der Fahrstuhl sei aus unbekannter Ursache plötzlich in das zweite Obergeschoss hochgefahren und habe den Mann zwischen Aufzug und Gebäudedecke eingeklemmt.

Nach Strafandrohung: Online-Dienst X ist in Brasilien wieder offline

Der Online-Dienst X ist nach einer kurzzeitigen Wiederverfügbarkeit in Brasilien wieder offline. X war seit circa 16 Uhr (Ortszeit) nicht mehr aufrufbar und ist wieder gesperrt, wie der brasilianische Verband der Internetanbieter am Donnerstag mitteilte. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof des Landes dem Onlinedienst von Elon Musk mit einer Strafe von täglich fünf Millionen Real (umgerechnet rund 800.000 Euro) gedroht, sollte X die gerichtliche Anordnung missachten, den Zugang für Nutzer in Brasilien zu sperren.

Bundesgerichtshof verhandelt über stecken gebliebenen Bau von Wohnanlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über den Bau eines Mehrfamilienhauses nach der Insolvenz des Bauträgers. Eine Abbruchimmobilie in Koblenz sollte abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden. Schon während der Abrissarbeiten ging es aber nicht mehr weiter. (Az. V ZR 243/23)

Textgröße ändern: