The National Times - Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln


Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln
Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Die Mutter eines vor einer Babyklappe entdeckten toten Säuglings ist vom Landgericht Köln zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die 36-Jährige wurde schuldig gesprochen, ihr fünftes Kind durch Unterlassen getötet zu haben, wie eine Sprecherin am Montag sagte. Das Urteil in dem Verfahren erging bereits am späten Freitag. Der Prozess fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ehemann der Angeklagten trat als Nebenkläger auf. Ob die Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, war am Montag noch nicht ersichtlich.

Textgröße ändern:

Laut Anklagevorwurf hatte die Frau das Kind im Juli vergangenen Jahres im Badezimmer ihrer Wohnung allein zur Welt gebracht und auch selbst abgenabelt. Danach habe sie den Säugling eingewickelt und in einem Kleiderschrank ihrer älteren Kinder abgelegt, um ihn am nächsten Morgen zur Babyklappe eines Familienzentrums im Stadtteil Nippes zu bringen.

Dort soll sie das Neugeborene abgelegt haben, ohne den Alarm der Babyklappe auszulösen. Das in ein Handtuch eingewickelte Baby wurde am 12. Juli tot vor der Klappe gefunden. Eine bei dem Kleinen gefundene Quittung eines Discounters führte zu der 36-Jährigen, die in der Nähe des Frauenhauses lebte. Im August wurde die Frau festgenommen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag befasst sich in seiner Sitzung am Freitag mit der Teil-Legalisierung von Cannabis (09.00 Uhr). In einer Aktuellen Stunde, die von der Unionsfraktion beantragt wurde, debattierten die Abgeordneten über die Folgen des in diesem Jahr in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes. Die Union möchte das von der Ampel-Koalition verabschiedete Gesetz wieder abschaffen. Die Aktuelle Stunde trägt den Titel: "Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen - Cannabis-Legalisierung aufheben."

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Textgröße ändern: