The National Times - Anzeichen für ausbleibende Rückkehr Kardinal Woelkis nach Köln mehren sich

Anzeichen für ausbleibende Rückkehr Kardinal Woelkis nach Köln mehren sich


Anzeichen für ausbleibende Rückkehr Kardinal Woelkis nach Köln mehren sich
Anzeichen für ausbleibende Rückkehr Kardinal Woelkis nach Köln mehren sich

Im Erzbistum Köln mehren sich die Anzeichen für eine ausbleibende Rückkehr des beurlaubten Kardinals Rainer Maria Woelki zum geplanten Zeitpunkt: Für eine traditionelle ökumenische Andacht in der Düsseldorfer Johanneskirche am 5. März hat der Erzbischof den Bistumsverwalter Weihbischof Rolf Steinhäuser darum gebeten, ihn zu vertreten, wie die Evangelische Kirche im Rheinland am Samstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Eine Rückkehr Woelkis in sein Amt als Kölner Erzbischof war ursprünglich zum Aschermittwoch am 2. März geplant. Nach dem engsten Beraterstab Woelkis hatte sich zuletzt eine große Mehrheit von Mitgliedern der katholischen Kirche im Erzbistum Köln gegen dessen Rückkehr ausgesprochen.

82 Prozent sagten in einer Forsa-Umfrage für den "Kölner Stadtanzeiger", dass Papst Franziskus Woelki absetzen solle. Auch Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte vom Erzbistum gefordert, Verantwortung für die aktuelle Lage und die Fehler in der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zu übernehmen.

Dem Kardinal werden schwere Kommunikationsfehler bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im größten deutschen Bistum vorgeworfen, auch wenn er persönlich juristisch entlastet wurde. Papst Franziskus beließ Woelki im Amt. Seit Oktober befindet sich der Kardinal jedoch in einer sogenannten geistlichen Auszeit.

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung: Beschwerdeverfahren in Karlsruhe ruht

Das Beschwerdeverfahren der deutschen Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen ihre Treuhandverwaltung vor dem Bundesverfassungsgericht ruht. Das Gericht ordnete dies laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss bereits Mitte November an. Beide Seiten - Rosneft Deutschland und die Bundesregierung - hätten dies befürwortet. (Az. 1 BvR 2268/23)

Haftstrafe nach tagelanger Entführung von Mann in Bayern

Im Fall einer tagelangen Entführung und Misshandlung eines zur Tatzeit 33 Jahre alten Manns in Bayern hat das Landgericht Würzburg den Hauptangeklagten zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er sei in dem nach einer Verständigung schneller als geplant verkündeten Urteil am Dienstag wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Zahl der Todesopfer bei Bränden in LA steigt auf 25 - Weiter hohe Brandgefahr

Gut eine Woche nach Beginn der schweren Brände rund um Los Angeles ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens 25 gestiegen. Rund 88.000 evakuierte Menschen können weiter nicht in ihre Häuser zurückkehren. Der Wetterdienst warnte vor starkem Wind, der weitere Feuer anfachen könnte. Die Gesundheitsbehörde rief die Menschen dringend auf Masken zu tragen, da der Wind auch giftige Asche aufwirbeln könne. Die Bundesbehörden nahmen am Dienstag (Ortszeit) Ermittlungen zu den Ursachen der Brände auf.

Mordurteil nach tödlicher Messerstecherei auf Volksfest in Berlin rechtskräftig

Fast drei Jahre nach einem tödlichen Messerangriff auf einem Volksfest in Berlin-Neukölln ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des Berliner Landgerichts vom Februar 2024, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zur Tatzeit 20-Jährigen wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. (Az. 5 StR 582/24)

Textgröße ändern: