The National Times - Deutschland erwartet Ankunft von heftigem Orkantief "Zeynep"

Deutschland erwartet Ankunft von heftigem Orkantief "Zeynep"


Deutschland erwartet Ankunft von heftigem Orkantief "Zeynep"
Deutschland erwartet Ankunft von heftigem Orkantief "Zeynep"

Nach dem Durchzug von Orkantief "Ylenia" rüstet sich Deutschland für den nächsten Wintersturm: Ab Freitagnachmittag soll Orkantief "Zeynep" mit womöglich noch stärkeren Böen vor allem die Nordhälfte treffen. Der Deutsche Wetterdienst erwartete Windgeschwindigkeiten von bis zu 140 Stundenkilometern und gab flächendeckende Unwetterwarnungen heraus, die Deutsche Bahn stellt im Norden ab Freitagnachmittag sukzessive den Regional- und Fernverkehr ein.

Textgröße ändern:

Im Fernverkehr wurden demnach "ab dem Nachmittag" alle Verbindungen nördlich von Dortmund, Hannover und Berlin eingestellt. Auch auf der quer in Ost-West-Richtung verlaufenden Strecke zwischen Berlin über Frankfurt am Main bis Amsterdam sollten der Bahn zufolge den gesamten Freitag über keine ICE- oder IC-Züge mehr verkehren.

Der Stopp des Regionalverkehrs betraf demnach Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen sowie zahlreiche Verbindungen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort wurde der Betrieb diverser Regional- und S-Bahn-Linien ab 14 Uhr stufenweise eingestellt. "Wir empfehlen dringend, nicht unbedingt notwendige Fahrten nach 14.00 Uhr zu vermeiden - Ersatzverkehre können nicht gewährleistet werden", erklärte das Unternehmen zur Lage dort.

In den weiter nördlich gelegenen Bundesländern sollte der Verkehr auf Regionalstrecken laut Bahn im Lauf des Nachmittags ab etwa 16.00 Uhr zunehmend ausgedünnt werden. Etliche Strecken, etwa in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, sollten aber noch bis 18.00 oder 19.00 Uhr bedient werden.

Die Hamburger Hochbahn kündigte an, ab voraussichtlich 15.00 Uhr wegen der Gefahr von Sturmschäden im gesamten U-Bahn-Netz auf langsamere Fahrt umzustellen. Fahrplanabweichungen seien dadurch möglich. Auf einem Teilstück einer Linie in Stadtrandgebieten sollte der Betrieb ganz eingestellt und ein Busersatzverkehr angeboten werden. Bereits am Freitagmittag waren laut Hochbahn wegen umsturzgefährdeter Bäume zwei Streckenabschnitte von U-Bahn-Linien vorübergehend blockiert.

Der Wetterdienst gab bis zum Freitagmittag flächendeckende Unwetterwarnungen für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und die größten Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt heraus. Gleiches galt für Teile Sachsens und des Saarlands sowie einzelne Gebiete in Thüringen, Hessen und Bayern.

Den Meteorologen zufolge war mit Windgeschwindigkeiten von hundert bis 140 Stundenkilometern zu rechne. Für den Bereich der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen galt wegen Orkanböen mit wahrscheinlich mehr als 140 Stundenkilometern in der Nacht zu Samstag sogar eine Warnung vor einem extremen Unwetter. Gleiches galt demnach für einige Höhenlagen weiter südlich, etwa im Harz.

Katastrophenschutzbehörden und Feuerwehren riefen die Bevölkerung zu höchster Vorsicht auf und bereiteten sich erneut auf zahlreiche Sturmeinsätze vor. Menschen sollten sich möglichst nicht im Freien aufhalten, insbesondere vor einem Betreten von Wäldern und Parks wurde eindringlich gewarnt. Feuerwehren rieten außerdem dazu, alle Gegenstände auf Grundstücken gegen mögliches Wegwehen zu sichern.

Orkantief "Ylenia" hatte bereits zwischen Mittwoch und Donnerstag bei seinem Zug über Deutschland großflächige Ausfälle im Zugverkehr und tausende Feuerwehreinsätze ausgelöst. Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als hundert Stundenkilometern wurden in vielen Regionen Bäume entwurzelt und Häuser beschädigt. Es gab auch Tote und Verletzte. In Niedersachsen sowie in Sachsen-Anhalt wurden zwei Autofahrer während der Fahrt von umstürzenden Bäumen erschlagen.

Ein dritter Autofahrer starb nach Polizeiangaben vom Freitag in Niedersachsen bei einem durch eine Sturmböe verursachten Unfall am Donnerstag nahe Belm. Der von ihm gelenkte Wagen samt Anhänger war dadurch ins Schleudern geraten und auf der Gegenfahrbahn in einen Sattelzug geprallt. Die Beifahrerin verletzte sich lebensgefährlich.

Ein Bahnsprecher nannte die Unwetterwarnungen "gravierend" und rief alle Reisenden dazu auf, Fahrten möglichst auf den früheren Freitag vorzuziehen oder ganz zu verschieben. Der Stopp des Bahnverkehrs erfolge aus Sicherheitsgründen aufgrund der Erfahrungen während früherer vergleichbarer Extremwetterlagen.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: