The National Times - Kölns OB Reker fordert vom Erzbistum Übernahme der Verantwortung für Missbrauch

Kölns OB Reker fordert vom Erzbistum Übernahme der Verantwortung für Missbrauch


Kölns OB Reker fordert vom Erzbistum Übernahme der Verantwortung für Missbrauch
Kölns OB Reker fordert vom Erzbistum Übernahme der Verantwortung für Missbrauch

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hat vom Erzbistum Köln gefordert, Verantwortung für die aktuelle Lage und die Fehler in der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zu übernehmen: "Das ist die einzige Möglichkeit, wieder Glaubwürdigkeit herzustellen und die gegenwärtige Vertrauenskrise zu überwinden", sagte sie dem "Kölner Stadtanzeiger" (Freitagsausgabe).

Textgröße ändern:

Zuvor hatte die Zeitung berichtet, dass sich der Beraterstab von Kardinal Rainer Maria Woelkis sich fast einstimmig gegen dessen Rückkehr ins Kölner Erzbistum ausgesprochen hatte. Sein engstes Beratergremium sei äußerst skeptisch, was die Möglichkeit einer "geordneten und gedeihlichen Amtsführung" Woelkis angehe. Die Situation werde "mit großer Sorge" betrachtet.

Dem Kölner Kardinal werden schwere Kommunikationsfehler bei der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im größten deutschen Bistum vorgeworfen, auch wenn er persönlich juristisch entlastet wurde. Papst Franziskus beließ Woelki im Amt, der Kardinal nahm sich jedoch für über vier Monate eine sogenannte geistliche Auszeit. Seine Rückkehr ist für Aschermittwoch, der in diesem Jahr auf den 2. März fällt, vorgesehen.

Zuletzt hatten Kölner Katholiken eine Befragung der Gläubigen zu Woelkis Zukunft im Erzbistum gefordert. Anlass dafür waren unter anderem Reformbeschlüsse des sogenannten synodalen Wegs der katholischen Kirche, der sich auf mehr Teilhabe und eine stärkere Einbeziehung der Gläubigen geeinigt hatte.

Unterdessen hat erstmals seit Bekanntwerden einer Reihe von Missbrauchsvorwürfen im Bistum Speyer im Dezember 2020 der örtliche Bischof Karl-Heinz Wiesemann eigene Fehler öffentlich zugegeben. Dem "Mannheimer Morgen" (Freitagsausgabe) sagte der 61-Jährige, dass er früher hätte beginnen müssen, Betroffenen direkt zuzuhören. Erst nach Veröffentlichung einer großen Studie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche vor etwas mehr als drei Jahren sei ihm klar geworden, wie stark die Stimme der Betroffenen in der Öffentlichkeit gefördert werden müsse, damit Schweigespiralen durchbrochen würden.

"Mir war die volle Dimension der Fragestellungen nicht bewusst", sagte Wiesemann, der seit 2007 in der Pfalz tätig ist. Besondere Aufmerksamkeit hat in Speyer der Fall eines heute 64-jährigen Mannes erzeugt, der seit 2011 an das Bistum Speyer geschrieben hatte und von Missbrauch durch einen früheren Generalvikar in den 60er und 70er Jahren berichtet hatte.

Sechs Wochen nach Veröffentlichung von Vorwürfe, die neben dem Generalvikar auch ein katholisches Kinderheim betreffen, hatte Wiesemann sich für knapp acht Monate gesundheitlich behandeln lassen. Ob sein Handeln als Bischof richtig oder falsch war, darüber solle die inzwischen eingesetzte Aufarbeitungskommission befinden. "Ich stelle mich dem, was die Kommission mir zeigt. Ich klebe nicht am Amt", sagte Wiesemann der Zeitung.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: