The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Nach Strafandrohung: Online-Dienst X ist in Brasilien wieder offline

Der Online-Dienst X ist nach einer kurzzeitigen Wiederverfügbarkeit in Brasilien wieder offline. X war seit circa 16 Uhr (Ortszeit) nicht mehr aufrufbar und ist wieder gesperrt, wie der brasilianische Verband der Internetanbieter am Donnerstag mitteilte. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof des Landes dem Onlinedienst von Elon Musk mit einer Strafe von täglich fünf Millionen Real (umgerechnet rund 800.000 Euro) gedroht, sollte X die gerichtliche Anordnung missachten, den Zugang für Nutzer in Brasilien zu sperren.

Bundesgerichtshof verhandelt über stecken gebliebenen Bau von Wohnanlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über den Bau eines Mehrfamilienhauses nach der Insolvenz des Bauträgers. Eine Abbruchimmobilie in Koblenz sollte abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden. Schon während der Abrissarbeiten ging es aber nicht mehr weiter. (Az. V ZR 243/23)

Von der Leyen verkündet EU-Hilfen von zehn Milliarden Euro für Hochwasser-geschädigte Länder

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat europäische Hilfen in Höhe von zehn Milliarden Euro für die von Überschwemmungen betroffenen Länder in Ost- und Mitteleuropa angekündigt. "Auf den ersten Blick sind zehn Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds für die betroffenen Länder mobilisierbar. Das ist jetzt eine Notfallreaktion", sagte von der Leyen bei einem Besuch im polnischen Flutgebiet Breslau am Donnerstag vor Journalisten.

Zwei Vermisste bei Überschwemmungen in Norditalien - Hunderte Menschen evakuiert

Wegen Überschwemmungen im Gefolge des Sturmtiefs Anett (international "Boris" genannt) haben die Behörden in Norditalien rund tausend Menschen in Sicherheit gebracht. Nach heftigen Regenfällen standen Gebiete in der Emilia-Romagna und den Marken am Donnerstag unter Wasser. Zwei Menschen galten nach Angaben von Verkehrsstaatssekretär Galeazzo Bignami als vermisst, nachdem das Dach eines Gebäudes einstürzte, auf das sie sich vor den Wassermassen geflüchtet hatten.

Textgröße ändern: