The National Times - Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März


Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März
Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Vor dem Landgericht Wuppertal müssen sich ab März zwei Männer wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 22-Jährigen und einen 44 Jahre alten Mann wurde zugelassen, wie das Gericht am späten Mittwoch mitteilte. Ihnen werde eine "Vielzahl von zum Teil schweren Missbrauchstaten" an verschiedenen Kindern und einem Jugendlichen zur Last gelegt.

Textgröße ändern:

Demnach soll der 22-jährige Angeklagte von 2016 bis April 2021 unter anderem in Wuppertal und Minden Kinder schwer sexuell missbraucht und davon Kinderpornografie hergestellt haben. Die Taten habe er teils als Jugendlicher und teils als Erwachsener begangen.

Mit einem der vier mutmaßlichen Opfer soll der 22-Jährige gemeinsam in einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendeinrichtung untergebracht gewesen sein. Mit den anderen Kindern sei er verwandt. Wegen einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung komme bei ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Der zweite Angeklagte soll zwischen Dezember 2019 bis Juni 2021 unter anderem in Wetter ein mit ihm verwandtes Kind schwer sexuell missbraucht haben. Den Missbrauch habe er ebenfalls dokumentiert. Zudem soll er sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabredet haben.

Der 22-Jährige aus Wuppertal wurde im April vergangenen Jahres festgenommen, der zuletzt in Wetter lebende 44-Jährige im Juni. Das Verfahren beginnt am 8. März in Wuppertal. Weitere Termine sind zunächst bis Mitte Juni angesetzt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die beiden Männer wurden zuletzt hunderte weitere Beschuldigte in dem Missbrauchsfall identifiziert.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: