Stieftochter misshandelt: Haftstrafe für 40-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern
01.01.1970
Wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung zulasten ihrer Stieftochter hat das Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag eine 40-jährige Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihr 47-jähriger Ehemann, der Vater des Mädchens, erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.