The National Times - Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis

Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis


Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Karlsruhe urteilt im November über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis / Foto: © AFP/Archiv

In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob ein Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie im Abiturzeugnis diskriminierend ist. Das Karlsruher Gericht setzte den Termin für die Urteilsverkündung am Dienstag für den 22. November an. Drei Abiturienten aus Bayern hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)

Textgröße ändern:

Bei Legasthenie handelt es sich laut Weltgesundheitsorganisation um eine Entwicklungsstörung, die nichts mit verminderter Intelligenz zu tun hat. Betroffene lesen deutlich schlechter und langsamer, machen mehr Fehler bei der Rechtschreibung oder beides.

In den Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie verschiedene Möglichkeiten, einen Nachteilsausgleich oder den sogenannten Notenschutz in Anspruch zu nehmen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, trotz der Störung ihr Leistungsvermögen zu zeigen. In Bayern geht das bis zum Abitur.

Zum Nachteilsausgleich kann dort beispielsweise die Bearbeitungsfrist von Aufgaben verlängert werden. Wird Notenschutz beantragt, kann auf eine Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. In den Fremdsprachen dürfen mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.

Den Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz sehen die Behörden darin, dass im ersten Fall möglichst gleiche äußere Prüfungsbedingungen hergestellt werden sollen. Beim Notenschutz hingegen würden die Anforderungen verändert. Darum wird er, wie bei den drei Abiturienten, im Zeugnis vermerkt.

Die drei legten 2010 ihr Abitur ab und bestanden mit guten bis sehr guten Noten. Gegen die Vermerke zum Notenschutz im Abiturzeugnis zogen sie vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2015, dass die Hinweise nicht gestrichen werden müssten. Daraufhin erhoben die drei Männer Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe.

Sie bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Ihre Befürchtung ist, wegen des Hinweises im Zeugnis bei Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben. Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelte im Juni über die Beschwerden, nun steht das Urteil an.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Kultusministerkonferenz: Schülerzahl steigt bis 2035 voraussichtlich um 758.000

Bis zum Jahr 2035 wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland voraussichtlich von knapp 11,1 Millionen im Jahr 2023 um 758.000 auf rund 11,8 Millionen steigen. Das ist ein Anstieg um 6,8 Prozent, wie die Kultusministerkonferenz (KMK) am Freitag in Berlin mitteilte. In den westdeutschen Flächenländern und den Stadtstaaten erwartet sie einen Anstieg, in den ostdeutschen Flächenländern einen Rückgang.

Zahl der Einschulungen in Deutschland erstmals seit Jahren wieder leicht gesunken

Die Zahl der Einschulungen ist im laufenden Schuljahr leicht gesunken. Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 wurden in Deutschland 827.500 Kinder eingeschult, das waren 0,5 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Damit ging die Zahl erstmals seit dem Schuljahr 2015/2016 wieder zurück. Grund dürfte laut Statistikamt die geringere Zuwanderung ukrainischer Kinder sein.

Zusätzliche Arbeitsstunde für Grundschullehrer in Bayern unwirksam

Eine in Bayern 2020 von der Landesregierung eingeführte Regelung für eine zusätzliche Arbeitsstunde für Grundschullehrkräfte ist unwirksam. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil gab der bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Normenkontrollantrag einer Grundschulleiterin statt. Allerdings eröffnete das Gericht dem Freistaat die Option für einen rückwirkenden Neuerlass zu der Mehrarbeit. Dafür müsse aber nach den gesetzlichen Vorgaben ein vorübergehender Personalbedarf bestehen oder bestanden haben.

Studie: Digitale Kompetenzen von Achtklässlern über internationalem Durchschnitt

Die digitalen Kompetenzen von Achtklässlern in Deutschland liegen einer Studie zufolge über dem internationalen Durchschnitt. Ein Grund dafür sei, dass sich die technische Ausstattung der Schulen innerhalb der vergangenen zehn Jahre deutlich verbessert habe, teilten die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesbildungsministerium (BMBF) am Dienstag in Berlin mit. Lehrerinnen und Lehrer nutzten digitale Medien deutlich öfter als früher.

Textgröße ändern: